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Die rechtsprechenden Organe der BRD

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“Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen” (Artikel 97 Abs.1 GG).

Die Richter sind sachlich und persönlich unabhängig. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet, dass dem Richter keinerlei Weisungen erteilt werden dürfen. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass kein Richter gegen seinen Willen abgesetzt oder versetzt werden darf; beides ist nur in wenigen Fällen und nur durch gerichtliches Urteil möglich. Der Richter trägt allein die Verantwortung bei der Feststellung der Tatsachen und der Anwendung des Rechts.

Die richterliche Gewalt obliegt in erster Linie Berufsrichtern. Sie werden in der Regel nach einer Probezeit von drei Jahren auf Lebenszeit ernannt. Die Berufsrichter werden von dem Staat berufen, zum Teil unter der Mitwirkung von Richterwahlausschüssen. Während der Probezeit ist die sachliche Unabhängigkeit in vollem Umfang gesichert. Die persönliche Unabhängigkeit aber wird während der Probezeit nicht in gleichem Maße wie bei einem Richter auf Lebenszeit gesichert. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht Willkür. Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden. Hält er aber ein Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz, so muss er einen bestimmten Prozess aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen. Die Unabhängigkeit der Richter ist unerlässliche Voraussetzung einer unparteiischen und freien Rechtsprechung. Der Richter ist ein entscheidendes Organ der Rechtspflege.

Der Berufsstand der Juristen ist durch einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet.

Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität. Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Es folgen zwei Jahre juristische Praxis bei Gerichten, Behörden und einem Rechtsanwalt. Dann kommt die zweite juristische Prüfung, mit der der Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet wird.

Die Staatsanwälte, die von Amts wegen die Strafverfolgung wahrnehmen, sind Beamte.

Die Rechtsanwälte üben einen sogenannten freien Beruf aus. Ihre Beteiligung ist für zahlreiche Zivilverfahren und für wichtige Strafverfahren gesetzlich vorgeschrieben.

Im Gegensatz zu den Rechtsanwälten sind die Notare Träger eines öffentlichen Amtes. Sie beurkunden im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Rechtsvorgänge aller Art und beraten die hierbei Beteiligten.

Die Rechtspfleger sind Angehörige des gehobenen Justizdienstes. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und grundsätzlich weisungsfrei. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt beim Amtsgericht.

Texterläuterungen

1. in erster Linie – в первую очередь

2. auf Lebenszeit – пожизненно

3. den Prozess aussetzen – приостановить, прервать процесс

4. Berufsstand, m – корпус юристов, профессиональное сообщество юристов

5. von Amts wegen – по долгу службы

6. gehobener Dienst – государственная служба

2. Was Neues haben Sie aus diesem Text erfahren?

3. Vergleichen Sie die Arbeitsaufgaben und –pflichten der deutschen Juristen mit den der russischen. Was Ähnliches gibt es hier? Welche Unterschiede?


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