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Gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik

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Hauptartikel: Gemeinsame Agrarpolitik und Gemeinsame Fischereipolitik

Prozentuale Darstellung des Anteils der einzelnen Nationalstaaten am EU-Farm-Land

Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt der EU hat die Agrarpolitik (Art. 38ff AEUV) bereits früh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission 1960 auf den Weg gebracht, wurde im Januar 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte.

Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen (bekannt als „Butterberge“, „Milchseen“ usw.), andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich über dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsüberschüssen garantierte, wurde außerdem auch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte lange Zeit deutlich mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Darüber hinaus hatte das Garantiepreissystem auch umweltschädliche und entwicklungspolitisch negative Folgen, da es Importe aus Entwicklungsländern – wo Agrarprodukte aufgrund des geeigneteren Klimas häufig billiger produziert werden – verhinderte. Dennoch scheiterten bis in die 1990er Jahre alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union.

Erst als deutlich wurde, dass die geplante Osterweiterung ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen würde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der Agenda 2000 nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.

Während die Forstwirtschaft auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik (Art. 38ff AEUV) bereits seit Anfang der 1970er Jahre ein wichtiges Streitobjekt in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips zu fördern. Um der Überfischung und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik. Dennoch gelten die Fangquoten als ein wesentlicher Grund dafür, dass Länder wie Norwegen und Island, deren Wirtschaft stark von der Fischerei geprägt ist, nicht der EU beigetreten sind.


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