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Die juristische Ausbildung und die juristischen Berufe

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Die juristische Ausbildung in Deutschland ist vom Leitbild des Einheitsjuristen geprägt. Das bedeutet, dass jeder, der einen juristischen Beruf einschlagen will, für den eine akademische Vorbildung gefordert wird, die gleiche Ausbildung durchlaufen muss. Während der Zeit der Ausbildung ist eine Spezialisierung nur in sehr beschränktem Umfang möglich.

Die juristische Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte. Sie beginnt mit dem Hochschulstudium, das mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen wird. Darauf folgt derVorbereitungsdienst, der mit derZweiten Juristischen Staatsprüfung endet. Im ersten Abschnitt steht die theoretische, im zweiten Abschnitt die praktische Ausbildung im Vordergrund.

Während des Hochschulstudiums finden keine Prüfungen statt. Der Studierende muss lediglich vier Leistungsnachweise erbringen, die sogenannten Scheine. Drei dieser Scheine werden in den wichtigsten Rechtsgebieten erworben, dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Der vierte Schein belegt die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar, in dem der Studierende einen juristischen Aufsatz (Referat) verfassen muss.

Gegenstand des Universitätsstudiums sind die wichtigsten allgemeinen Rechtsgebiete (sogenannte Pflichtfächer) und ein besonderes Rechtsgebiet nach Wahl des Studierenden (Wahlfach). Der Katalog der Pflichtfächer ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich, aber überall ziemlich umfassend. Er umfasst z. B. in Bayern folgende Fächer: das Bürgerliche Recht (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Grundzüge desFamilienrechts und desErbrechts), das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verfassungsrecht, das Allgemeine Verwaltungsrecht und Teile des Besonderen Verwaltungsrechts (z. B. Baurecht, Polizeirecht), Grundzüge des Europarechts, das Zivil - und Strafprozessrecht.

Während des Hochschulstudiums muss der Studierende eine praktische Studienzeit von drei Monaten ableisten. Er kann dies bei einem Gericht, bei einer Behörde, bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar tun. Die praktische Studienzeit kann auch im Ausland verbracht werden.

Wenn der Studierende meint, ausreichende Kenntnisse erworben zu haben, frühestens aber nach der vorgeschriebenen Mindeststudienzeit, meldet er sich zur Ersten Staatsprüfung an. In jedem Bundesland werden die Aufgaben von der Landesjustizbehörde, also nicht von der Universität, gestellt. Stets sind die Prüfer zum Teil Universitätsprofessoren und zum Teil Juristen aus der Praxis, die am Justizministerium zu Prüfern bestellt worden sind (z. B. Richter, Verwaltungsbeamte, Notare und Wirtschaftsjuristen). Wer die Erste Staatsprüfung bestanden hat, darf sich Referendar nennen. Die Erste Staatsprüfung wird deshalb auch als Referendarexamen bezeichnet.

Referendare haben – wenn sie Deutsche sind oder aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) stammen – einen Rechtsanspruch darauf, in den Vorbereitungsdienst übernommen zu werden. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Referendare Beamte oder Angestellte des Bundeslandes, in dem sie tätig sind, und werden entsprechend vergütet.

Der Vorbereitungsdienst soll mit der praktischen Arbeit in den klassischen juristischen Berufen vertraut machen. Er dauert zur Zeit zwei Jahre und ist in verschiedene Abschnitte (sogenannte Stationen)eingeteilt. Je nach Bundesland gibt es hier geringfügige Unterschiede; gebräuchlich ist folgende Einteilung: 9 Monate bei einem Zivil - und Strafgericht; 7 Monate bei der öffentlichen Verwaltung; 4 Monate bei einem Rechtsanwalt; 4 Monate bei einer vom Referendar selbst gewählten Stelle, der sein besonderes Interesse gilt (Wahlstation).

Der Schwerpunkt der Ausbildung im Vorbereitungsdienst liegt bei den Aufgaben der Richter und Staatsanwälte (also vor allem Anklageschriften und Urteile entwerfen). Die Referendare lernen insbesondere die Bearbeitung von Fällen, mit denen sie als Zivilrichter oder Strafrichter befasst sein könnten.

Nur die vier Monate Wahlstation ermöglichen dem Referendar eine gewisse Spezialisierung. Während dieser Zeit kann er an den gerade genannten Einrichtungen, aber auch bei einem Notar, einem Verband, einem Wirtschaftsunternehmer oder an einer juristischen Fakultät tätig sein. Die Wahlstation kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes findet die Zweite Staatsprüfung statt. Wie bei der Ersten Staatsprüfung werden die Aufgaben zentral gestellt und anonym bewertet. Die Zweite Staatsprüfung besteht aus bis zu elf Klausuren, die in jeweils fünf Stunden zu bearbeiten sind, und einer mündlichen Prüfung. Wer die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, darf den Titel Assessor tragen. Die zweite Prüfung wird deshalb auch als Assessorexamen bezeichnet.

Wer die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, hat damit zugleich die Befähigung zum Richteramt erworben. Die „ Befähigung zum Richteramt “ macht zugleich den Volljuristen aus. Sie ist die Voraussetzung für die meisten juristischen Berufe. Nur Volljuristen können Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare werden und haben die Möglichkeit, in den höherenVerwaltungsdiensteingestellt zu werden. Auch die meisten Wirtschaftsunternehmen stellen für juristische Aufgaben bevorzugt Volljuristen ein.

Viele spezialisierte Aufgaben bei der Justiz werden heute nicht mehr von Richtern, sondern von juristischen Staatsbeamtendes gehobenen Dienstes, den Rechtspflegern, wahrgenommen. Sie werden an Fachhochschulen gezielt auf ihre späteren Aufgaben ausgebildet, z. B. Im Grundbuchrecht, im Kostenrecht oder im Zwangsvollstreckungsrecht.

Ein verhältnismäßig neuer Ausbildungsweg ist der zum Diplom-Wirtschaftsjuristen. Er findet ebenfalls an Fachhochschulen statt und führt nicht zu einem staatlichen Abschluss, sondern zu einem Abschluss der Hochschule. Die Ausbildung unterscheidet sich vom traditionellen Jurastudium an einer Universität durch eine stärkere Betonung des Gesellschafts -, Wirtschafts - und internationalen Rechts. Dafür entfallen das Strafrecht und das Prozessrecht.

2.1.2. Перекладіть на німецьку мову нижчеподаний текст, використовуючи у правильних формах і контекстах такі терміни та назви: Rechtsanspruch, Pflichtfach, Kriminalrecht, Wirtschaftsrecht, internationales Recht, Referendar, Leistungsnachweise erbringen, Wahlfach, Strafrecht, Befähigung zum Richteramt, Zulassungsvoraussetzung, Assessor,Staatsprüfung, Rechtsgebiet, Klausur, Handelsrecht, Vorbereitungsdienst, Prozessrecht, öffentliches Recht, Jurastudierende, Diplom-Wirtschaftsjurist, Schein, Bürgerliches Recht.

Особи, які хочуть здобути кваліфікацію юриста, повинні мати допуск для зарахування на юридичний факультет певного німецького університету. Обов’язковими дисциплінами є найголовніші загальні галузі права (цивільне, кримінальне і публічне право), а також один фах на вибір. Упродовж навчання студенти-юристи повинні документально підтвердити свої знання. Після успішного складання відповідних залікових робіт вони отримують спеціальні посвідчення, які слугують допуском до Першого державного іспиту. У більшості федеральних земель Державний іспит складається з двох видів контрольних робіт: усної та письмової. Особи, які успішно склали Перший державний іспит, отримують статус референдарія (стажиста). Референдарії мають право на стажування в органах федерального управління та юстиції. Після проходження стажування референдарі мають право складати Другий державний іспит, який ще називають асесорським іспитом. Особи, які успішно склали Другий державний іспит, отримують статус асесора і можуть претендувати на посаду судді. Цей іспит підтверджує їхню професійну придатність до обіймання посади судді. Альтернативним видом юридичної кваліфікації є здобуття диплома юриста з господарського права. На відміну від традиційної юридичної освіти юрист-господарник спеціалізується, передусім, на торгово-економічному та міжнародному торговому праві й не повинен вивчати кримінальне та процесуальне право.

 

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