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Ressorts

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  1. Politisches System

(1) Im Einklang mit §2.2 richtet der Verband ständige Ressorts ein.

(2) Die Leiter der Ressorts werden von den Mitgliedern für jeweils zwei Jahre gewählt.

(3) Die Ressortleiter sind Mitglieder des Beirats des Verbandes.

(4) Die Leiter der Ressorts führen ihre Ressorts entsprechend der Strategie und Politik des Verbandes, die vom Vorstand bestimmt werden.

(5) Der Leiter des Ressorts "Mitgliederzeitschrift" ist für die Zeitschrift des Verbandes als Redakteur verantwortlich.

(6) Die Leiter der Ressorts berichten dem Vorstand regelmäßig.

Aufnahmeausschuss, Arbeitsgruppen und Sachgebietsleiter

(1) Der Verband verfügt über einen Aufnahmeausschuss.

(2) Der Aufnahmeausschuss hat drei gewählte Mitglieder. Bei Ausscheiden eines dieser Mitglieder wird vom Aufnahmeausschuss ein Nachfolger bis zur nächsten Mitgliederversammlung kooptiert. Einigt sich der Aufnahmeausschuss nicht auf ein zu kooptierendes Mitglied, bestellt der Beirat ein Ersatzaufnahmeausschussmitglied, das bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt bleibt.

(3) Der Aufnahmeausschuss entscheidet in Zweifelsfällen auf Antrag des Vorstandes über Anträge auf Aufnahme in den Verband.

(4) Der Verband kann vorübergehende oder ständige Arbeitsgruppen einsetzen. Arbeitsgruppen sind auf Verlangen von mindestens 10 Mitgliedern einzurichten. Zuständig für die Einrichtung der Arbeitsgruppen ist bei ständigen Arbeitsgruppen die Mitgliederversammlung und bei vorübergehenden Arbeitsgruppen der Sachgebietsleiter. Eine Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder des Verbandes sind, kann für die Arbeitsgruppen durch Beschluss der jeweiligen Arbeitsgruppe zugelassen werden. Diese Personen haben in der Arbeitsgruppe kein Stimmrecht.

(5) Für einzelne Sachgebiete können vom Vorstand und/oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung Sachgebietsleiter eingesetzt werden.

Regionalstellen

(1) Es werden Regionalstellen eingerichtet.

(2) Eine Regionalstelle wird von einem Regionalstellenleiter geleitet.

(3) Regionalstellen haben folgende Aufgaben:

a) Interessenwahrung auf regionaler Ebene;

b) regionale Anlaufstelle für Mitglieder;

c) Organisation von regionalen Veranstaltungen; d) Koordinierung von Bezirksgruppen.

§ 21 - Geschäftsstelle

Der Verband hat eine Geschäftsstelle.


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