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Mit Mama zur Immatrikulation

 

Die Verkürzung der Schulzeit macht den Start ins Studium schon mit 17 möglich. Minderjährige auf dem Campus - das ist neu für viele Unis. Extra-Betreuung bekommen sie aber nicht.

"Reif genug zum Studieren fühle ich mich eigentlich schon", meint Cornelius Merz – obwohl er bereits mit 17 Jahren in sein erstes Semester an der Universität Regensburg gestartet ist. Der Student mit den langen, braunen Locken gehört zum ersten Jahrgang, der in Bayern schon nach acht Jahren am Gymnasium ein Studium aufnimmt.

Schulzeitverkürzung in Bayern und Niedersachsen

Neben Bayern hat auch Niedersachsen die Gymnasialzeit von neun auf acht Jahre verkürzt. In den kommenden Jahren stehen dann auch in anderen Bundesländern Schulzeitverkürzungen an. Für die Hochschulen heißt das, dass mehr Minderjährige auf den Campus strömen.

Dass er Englisch und Geschichte studieren möchte, war Cornelius Merz schon seit ein paar Jahren klar. Der Schritt an die Uni fiel ihm deshalb nicht schwer. Mitschüler taten sich da nicht so leicht. "Es gibt halt unendlich viele Studiengänge", beschreibt Cornelius das Problem. "Wenn man nicht genau weiß, was man will, dann tut man sich da schon schwer."

Einverständniserklärung der Eltern ist Pflicht

In Regensburg geben die Eltern Minderjähriger eine Einverständniserklärung ab

Zeit zum Nachdenken, welches Studium in Frage kommt, hatten junge Männer früher bei der Bundeswehr oder im Zivildienst. Heute ist dieses Jahr nicht mehr verpflichtend. Stattdessen gibt es den Bundesfreiwilligendienst und das freiwillige soziale Jahr. Cornelius hat darauf verzichtet. Doch mit 17 an die Uni zu gehen, das geht jedoch nicht so ohne Weiteres. "Da müssen natürlich meine Eltern damit einverstanden sein. Denn wie es in dem Formular so schön hieß: Studieren ist nicht nur ein Privileg, sondern auch mit Pflichten verbunden."

Wer an der Uni Regensburg studieren möchte, benötigt deshalb Unterschrift der Eltern. Die ist Pflicht, erklärt Unisprecher Alexander Schlaak, und nennt das Grundproblem: "Minderjährige dürfen nur dann Rechtsgeschäfte abschließen, wenn sie ihnen ausschließlich Vorteile bringen. Bei einem Studium ist das nicht der Fall." Was zunächst verwundert, erklärt er mit Beispielen: Jedes Semester werden Studiengebühren fällig, und wer seine Bücher zu spät in die Bibliothek zurückbringt, muss Mahngebühren zahlen. Außerdem könne die Universität aus Personalgründen nicht alles überwachen. Zum Beispiel, welche Internetseiten die minderjährigen Studenten in den Computerräumen aufrufen.

Die Universität Regensburg holt deshalb vorsorglich die Unterschrift der Eltern ein – in einer General-Einwilligung, die sie eigens für die Eltern minderjähriger Studenten verfasst hat. "Bislang haben wir damit gute Erfahrungen gemacht", meint Unisprecher Schlaak.


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