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Beitrittskandidaten

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Hauptartikel: Beitrittskandidaten der Europäischen Union

  • Mitgliedstaaten
  • Beitrittskandidaten
  • Beitrittsantrag gestellt
  • Beitritt per Referendum abgelehnt
  • Antrag eingefroren
  • Antrag von EG abgelehnt

Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung „europäisch“ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schließt etwa auch die geografisch in Asien liegenden Mitglieder des Europarats ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten Kopenhagener Kriterien (insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) erfüllt sind.[9] Um diese Bedingungen zu erfüllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen.[10] Im Rahmen von Beitrittspartnerschaften wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein Twinning-Prozess mit Kooperationshilfen für den Verwaltungsaufbau. Hierzu werden mit den potenziellen Bewerberländern Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss.

Grundsätzlich wird in der Fachterminologie zwischen „Beitrittskandidaten“ und „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Aktuell gibt es fünf Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit Kroatien und der Türkei verhandelt. Am 10. Juni 2011 empfahl die Europäische Kommission dem Rat, Kroatien aufzunehmen. Beim EU-Gipfel am 8. Dezember 2011 in Brüssel wurde der 1. Juli 2013 als Beitrittsdatum für Kroatien festgelegt. Im Dezember 2005 wurde Mazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, wobei der Termin für den Beginn der Verhandlungen noch offen ist. Der vierte aktuelle Beitrittskandidat, der EFTA-Staat Island, beantragte am 17. Juli 2009 die EU-Mitgliedschaft[11] und bekam am 17. Juni 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen.[12] Montenegro wurde im Dezember 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.[13][14]

Albanien und Serbien reichten im April bzw. Dezember 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde am 1. März 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt.[15] Ein weiteres potenzielles Bewerberland auf dem westlichen Balkan ist Bosnien und Herzegowina. Mit ihm wurde ebenso wie mit Serbien ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen bereits unterzeichnet, teilweise jedoch noch nicht von allen EU-Mitgliedern ratifiziert.[16] Eine Sonderrolle nimmt Kosovo ein, dessen Unabhängigkeit nicht von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird.

Es bestehen Überlegungen, weitere Länder in die EU aufzunehmen. Die EFTA-Staaten könnten mittelfristig beitreten, falls es von den betreffenden Ländern gewünscht wird. Langfristige Beitrittsperspektiven haben osteuropäische Staaten wie die Ukraine. Von Staaten des Kaukasus werden den drei Mitgliedern des Europarates (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) Chancen eingeräumt, deren Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen der Östlichen Partnerschaft vertieft werden soll.


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