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Partizipien
Die Partizipien bezeichnen Eigenschaften von Wesen und Dingen, die als Ergebnis eines Geschehens entstanden sind. Sie besitzen sowohl nominale als auch verbale Merkmale, weil sie ihrer Entstehung, Bildung und ihrem Gebrauch nach zwischen Adjektiv und Verb stehen. Man nennt im Deutschen Partizipien „Mittelwörter". Wie finite Verben bezeichnen Partizipien ein Geschehen, aber ohne Bezugnahme auf den Täter und Kommunikationsprozess, darum enthalten sie die Kategorie des Modus nicht. Die Kategorien der Person, des Numerus sind für sie nicht eigen, wenn sie mit einem finiten Verb in Verbindung sind. Die Kategorie der Zeit wird bei ihnen im Verhältnis zum finiten Verb ausgedrückt; als Gleichzeitigkeit/Nachzeitigkeit („Präsenspartizip“ oder Partizip I) oder Vorzeitigkeit („Perfektpartizip“ oder Partizip II) zum finiten Verb. Nominale Merkmale der Partizipien: Die Partizipien stehen den Adjektiven nahe und können attributiv gebraucht werden: das gelesene Buch, das spielende Kind. In Verbindung mit einem Substantiv übernimmt das Partizip die adjektivischen Merkmale für Genus, Kasus, Numerus, Deklinationsart und Komparation (Partizip I in übertragener Bedeutung: die schreiendsten Farben, ein geeigneteres Beispiel). In Verbindung mit einem finiten Verb sind Partizipien in der Form unveränderlich, die verbalen Kategorien werden durch das finite Verb getragen. Man vergleicht die Genusformen von Partizipien als Prädikativ und als Attribut: ihr Vortrag war überzeugend - ihr überzeugend er Vortrag sein Roman ist gelungen - sein gelungen er Roman Manche Partizipien werden als solche nicht mehr aufgefasst und sind zu Adjektiven geworden, ihre Verbindung mit dem Verb ist verblasst: verrückt, verlegen, spannend, glänzend, ausgezeichnet, dringend, geschickt usw. Die Partizipien können substantiviert werden, dabei behalten sie die Deklination der Adjektive bei: der Gelehrte, der Verwandte, der Abgeordnete, der Verwundete, der Erwachsene, der Reisende, das Unbekannte u.a. Verbale Merkmale der Partizipien: Das Partizip II ist eine der Grundformen des Verbs und dient zur Bildung der analytischen Verbformen. In Partizipien kommt das verbale Genus zum Ausdruck. Das Partizip I wird vom Präsens Aktiv transitiver und intransitiver Verben gebildet, es hat deswegen eine aktive Bedeutung und bezeichnet ein nicht abgeschlossenes Geschehen, das zeitlich mit dem Geschehen des Prädikats zusammenfällt: Das spielende Mädchen sitzt auf dem Fußboden. Das Mädchen sitzt spielend auf dem Fußboden. Das attributive Partizip I der passivfähigen transitiven Verben mit zu hat passivische Bedeutung und drückt die Notwendigkeit eines Geschehens aus (entspricht dem lateinischen Gerundivum). Mit der Negation nicht gibt es die Möglichkeit an: die anzuerkennende Leistung (=die Leistung, die anerkannt werden muss); die nicht zu regelnde Angelegenheit (=die Angelegenheit, die nicht geregelt werden kann). Gerundiv ist nur attributiv möglich. Im Partizip I von reflexiven Verben bleibt das Reflexivpronomen sich erhalten: das sich waschende Kind, das sich schämende Kind. Das Partizip II der transitiven perfektiven Verben hat eine passivische Bedeutung und bezeichnet das Resultat eines abgeschlossenen Geschehens: Das geöffnete Buch steht im Regal. (= Das Buch, das geöffnet worden ist, steht im Regal). Das Partizip II der transitiven durativen Verben hat eine passive Bedeutung, stellt aber kein Resultat des Geschehens dar, sondern zeigt es in seiner Dauer, es wird als solches aufgefasst, das sich gleichzeitig mit dem Geschehen des Prädikats abspielt. Der getragene Koffer ist schwer. (= Der Koffer, der von ihm getragen wird, ist schwer) Das Partizip II der intransitiven perfektiven Verben hat eine aktive Bedeutung: Die angekommenen Gäste unterhielten sich laut. (= Die Gäste, die angekommen sind, unterhielten sich laut) Im Partizip II von reflexiven Verben bleibt das Reflexivpronomen nicht erhalten: das gewaschene Kind, das erkältete Kind. Die Partizipien können im Satz folgende syntaktische Funktionen erfüllen: a)des Attributs: die duftenden Blumen; das verlorene Spiel; die erfüllte Aufgabe Ausnahme bilden Partizip II von intransitiven imperfektiven Verben - sie können nur mit adverbialer Angabe attributiv gebraucht werden - und Partizip II von intransitiven Verben, die die Vergangenheit mit haben bilden: falsch: der gelaufene Junge (richtig: der nach Hause gelaufene Junge) falsch: die geblühte Blume b)der Adverbialbestimmung: Lächelnd kam sie herein. c) des prädikativen Attributs: Sie kam aufgeregt nach Hause. d)des Hauptgliedes eines eingliedrigen Satzes: Stillgestanden! e)des Subjektes: Gesagt - getan. f) Teils eines einfachen bzw. zusammengesetzten Prädikats: Die Gäste sind eingeladen. Sie haben schon gegessen. Wo kann ich dieses Lied gehört haben? Das Buch wird vertauscht.
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