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Nachbarstaaten mit besonderen Beziehungen

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Europäische Zwergstaaten mit besonderem EU-Rechtsstatus

Außer zu den Beitrittskandidaten unterhält die Europäische Union auch zu einigen anderen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere Norwegen und Liechtenstein. Diese Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des Europäischen Binnenmarkts ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Die beiden Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Auch Island ist bis zum Abschluss seiner EU-Beitrittsverhandlungen noch Mitglied in der EFTA und damit bereits jetzt Teil des Europäischen Wirtschaftsraums. Alle drei EWR-Staaten sind zudem auch Mitglied des Schengener Abkommens.

Das vierte EFTA-Mitglied, die Schweiz, entschied sich 1992 gegen den Beitritt zum EWR. Stattdessen wurden mehrere bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU geschlossen, die unter anderem die Personenfreizügigkeit und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse. Außerdem unterstützte die Schweiz die EU-Osterweiterung 2004 durch die Kohäsionszahlung von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre.

Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU außerdem zu den europäischen Zwergstaaten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und dem Staat Vatikanstadt sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den EU-Nachbarländern Spanien, Frankreich, Italien oder Österreich gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den Euro nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen. Liechtenstein verwendet hingegen weiterhin den Schweizer Franken.

Mit den übrigen Nachbarstaaten im Süden und Osten ist die EU durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten erfolgt die ENP jedoch vollständig im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (siehe unten).


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