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Haushalt

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Hauptartikel: Haushalt der Europäischen Union

Im Haushalt der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich für das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 bestehendes System eines sog. mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) (früher: Finanzielle Vorausschau. Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom Rat, der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament vereinbart und in eine sog. Interinstitutionelle Vereinbarung überführt.

Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über sog. Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den Import-Zöllen an den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der Umsatzsteuer, der an die EU abzuführen ist (sogenannte Mehrwertsteuer-Eigenmittel), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem Bruttonationaleinkommen der Staaten ergeben. Eine Ausnahme stellt dabei der sogenannte Britenrabatt dar: Da ein sehr großer Anteil der EU-Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik ausgegeben wird, von der das Vereinigte Königreich durch seinen vergleichsweise geringen Agrarsektor nur wenig profitiert, erhält es seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet.

Der Haushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und mühsamer Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfängerstaaten gegenüber: Während die Nettoempfänger meist bemüht sind, ihren Status zu halten, versuchen die Nettozahler, ihre Zahlungen wenigstens zu verringern.

Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen der regionalen Strukturförderung bemüht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271 Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. NUTS-2-Ebene), orientiert sich am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP); die 99 Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch die übrigen Ausgaben des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch erfolgen, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht notwendigerweise vom BIP eines Landes abhängig: So war beispielsweise Irland bis 2009 ein Nettoempfänger, obwohl es nach Luxemburg das zweithöchste Durchschnittseinkommen der EU aufwies. Einen großen Anteil dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus.

Die Grundlage für den jährlichen EU-Haushalt bildet ein Finanzplanungsinstrument, das als Mehrjähriger Finanzrahmen, früher Finanzielle Vorausschau bezeichnet wird. Der Finanzrahmen wird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 975 Mrd. €, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.[21] Innerhalb des Finanzrahmens wird ein jährlicher Etat aufgestellt, bei dem das Parlament und der Rat gemeinsam als Haushaltsbehörde der EU fungieren: Beide Institutionen können an dem von der Kommission vorgeschlagenen Vorentwurf des Haushaltsplans Änderungen vornehmen; der Rat hat dabei bei den Einnahmen, das Parlament bei den Ausgaben das letzte Wort.

Die Haushaltsmittel für das Jahr 2009 verteilten sich dabei wie folgt (Angaben laut Verpflichtungsermächtigungen): 43 % (ca. 56 Mrd. Euro) entfallen auf die Gemeinsame Agrarpolitik durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und auf die Förderung der ländlichen Entwicklung; 45 % (ca. 60 Mrd. Euro) auf Struktur- und Kohäsionsfonds sowie Wettbewerbsfähigkeit (interne Politikbereiche wie Forschungspolitik, transeuropäische Verkehrs- und Energienetze); 6 % (ca. 8 Mrd. Euro) auf externe Politikbereiche wie die Entwicklungspolitik der Europäischen Union oder Maßnahmen zugunsten von Demokratie und Menschenrechten; 1 % (ca. 1,5 Mrd. Euro) auf Sicherheit, Bekämpfung von Kriminalität und die Wahrung unionsbürgerschaftlicher Rechte. Der Rest von 5 % (ca. 7,7 Mrd. Euro) wird für Verwaltungsausgaben aufgewendet.[22]

In einer vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angeregten Überprüfung steht die gesamte Haushaltspolitik der Europäischen Union derzeit allerdings zur Debatte. 2009 machte die Kommission erste Vorschläge für eine Haushaltsgestaltung nach 2013, Anfang 2011 will die Kommission den konkreten Vorschlag vorlegen.


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