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Die Verfassungsorgane
Die Aufgaben von einigen staatlichen Institutionen sind im Grundgesetz beschrieben. Mann nennt diese Institutionen Verfassungsorgane. Hier lernen Sie die Verfassungsorgane kennen: • Bundestag • Bundesrat • Bundespräsident • Bundesregierung • Bundesverfassungsrecht. 1. Der Bundespräsident hat keine direkte politische Macht, sondern er repräsentiert den Staat. Er ernennt und entlässt den Bundeskanzler und die Bundesminister, unterschreibt die Gesetze und vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten. Der Bundespräsident ernennt auch die Bundesverfassungsrichter, die von Bundesrat und Bundestag gewählt werden. Er wird nicht direkt vom Volk, sondern alle fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt. In der Bundesversammlung sind die Abgeordneten des Bundestages und Vertreter der Länder. Ein Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten kann einmal wiedergewählt werden. 2. Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht. 3. Der Bundestag wird direkt vom Volk gewählt. Er wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten mit absoluter Mehrheit den Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin. Das bedeutet: Mehr als die Hälfte aller Abgeordneten muss für einen Kandidaten stimmen, damit diese Person das Amt bekommt. Außerdem hat der Bundestag noch andere Aufgaben: Er kontrolliert die Regierung, dies ist vor allem die Aufgabe der Opposition, er diskutiert und beschließt die Bundesgesetze und er muss Vertragen mit dem Ausland zustimmen. Ein wichtiges Recht ist das Haushaltsrecht. Der Bundestag muss dem Bundeshaushalt, also dem Finanzplan der Regierung, für ein Jahr zustimmen, sonst kann die Bundesregierung keinen Cent ausgeben. 4. Bundeskanzler und Bundesminister bilden zusammen die Bundesregierung. Der Bundeskanzler / Die Bundeskanzlerin hat in Deutschland die meiste politische Macht und bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Wichtige Ministerien sind das Innen-und das Außenministerium, das Verteidigungsministerium, das Finanzministerium und das Arbeitsministerium. 5. Im Bundesrat sitzen Vertreter der Landesregierungen. Je nach Größe hat jedes Bundesland drei bis sechs Sitze im Bundesrat. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer gegenüber dem Bund. Er entscheidet bei vielen Bundesgesetzen mit. Wenn er gegen ein Bundesgesetz ist, bei dem er mitentscheidet (z. B. neue Regeln für die Krankenversicherung), kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bundesrat und Bundestag müssen dann gemeinsam eine neue Lösung suchen. Oft ändert sich nach einer Wahl in einem Bundesland die Mehrheit im Bundesrat. Es ist möglich, dass die Parteien, die im Bundestag die Mehrheit haben, im Bundesrat in der Minderheit sind. Dann wird das Regieren für die Bundesregierung schwieriger.
5. Füllen Sie die Lücke in allen 5 Texten mit einem der unten angeführten Begriffe aus. Bundestag – b) Bundesrat – c) Bundespräsident – d) Bundesverfassungsgericht –Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland besteht aus unterschiedlichen Staatsorganen. Diese nennt man auch Verfassungsorgane, weil ihre Rechte und Pflichten auch im Grundgesetz verankert sind.
Das Staatsoberhaupt Deutschlands ist der 1.__________________, welcher für eine Amtzeit von 5 Jahren von der Bundesversammlung gewählt wird. Diese tritt ausschließlich zu diesem Zweck zusammen und besteht aus den Abgeordneten des Bundestags und einer genauso großen Anzahl Delegierter, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Der Bundespräsident darf höchstens zwei Mal in sein Amt gewählt werden. Er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich und schließt z.B. im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab. Außerdem schlägt er dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister.
Der Deutsche 2. ___________________ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird vom Volk auf vier Jahre in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sich die Abgeordneten im Bundestag zu Fraktionen und Gruppen zusammen. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Der Präsident des Bundestages wird gemäß des deutschen Verfassungsbrauchs aus den Reihen der stärksten Fraktion gewählt.
Der 3.__________________, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt ebenfalls bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Er besteht aber, anders als z.B. in der Schweiz, nicht aus gewählten Volksvertretern, sondern aus den Mitgliedern der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigter. Je nach Einwohnerzahl haben die Bundesländer drei bis sechs Stimmen. Da mehr als die Hälfte aller Gesetzesvorschläge die Zustimmung des Bundesrats benötigt, können ohne dessen oder gar gegen dessen Willen keine Gesetze zustande kommen.
Die 4._________________, auch Kabinett genannt, besteht zum einen aus dem Bundeskanzler und zum anderen aus den Bundesministern. Der Bundeskanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Bundesministern eine selbständige, hervorgehobene Stellung ein. So führt er im Bundeskabinett den Vorsitz und nur ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu: Er wählt die Minister aus und macht den für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Der Kanzler entscheidet außerdem über die Zahl der Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Seit 2005 ist Angela Merkel die Bundeskanzlerin.
Das 5.___________________in Karlsruhe, ein weiteres wichtiges Verfassungsorgan, wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es wird nur auf Antrag tätig, wobei jedoch jeder Bürger das Recht hat, sich an das Verfassungsgericht zu wenden, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt.
Die Verfassungsorgane kurz und knapp
Der Bundestag: Er wählt den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin. Er verabschiedet die Gesetze. Er kontrolliert die Regierung.
Die Bundesregierung: Zu ihr gehören der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin und die Bundesminister. Die Bundesregierung regiert das Land.
Der Bundesrat: Die Landesregierungen schicken drei bis sechs Vertreter in den Bundesrat (sehr kleine Länder wie z. B. Bremen drei, sehr große Länder wie z. B. Bayern sechs). Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder und entscheidet über die Bundesgesetze mit.
Das Bundesverfassungsgericht: Es prüft, ob die Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen und ob sich der Staat an das Grundgesetz halt. Der Bundespräsident: Er ist das deutsche Staatsoberhaupt. Er repräsentiert den Staat, unterschreibt die Gesetze und ernennt und entlasst den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin und die Bundesminister. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Alle anderen Verfassungsorgane haben ihren Sitz in Berlin.
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