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Unternehmen und Betriebe

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  1. Unternehmen und Betrieb

Ein Unternehmen charakterisiert die rechtlich-finanzielle Form von Wirtschaftseinheiten. Es handelt sich um rechtlich sewlbständige Wirtschaftseinheiten. Die häufigsten Formen eines Unternehmens sind Einzelunternehmen oder Aktiengesellschaft. Große Unternehmen verfügen über eine Vielzahl von Betrieben (Filialen, Niederlassungen, Betriebsteile), die nicht selbständig sind.

Ein Betrieb stellt eine Wirtschaftseinheit dar, in der plannvoll Güter oder Dienstleistungen produziert werden. Im Gegensatz dazu stehen Haushalte, die nicht produktiv tätig sind, sondern überwiegend Güter verbrauchen.

Betriebe können sowohl von privaten Anteilseignern (z.B. einzelne Personen oder Aktionäre) als auch von der öffentlichen Hand (z.B Städte und Gemeinden) getragen werden. Wenn die öffentliche Hand an einem privaten Betrieb kapitalkräftig beteiligt ist, spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb. Nach der Größe einer Wirtschafteinheit unterscheidet man von Klein-,Mittel – oder Großbetrieben. Die Industrie -, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels-, Verkehrs-, Bank- oder Versicherungsbetriebe sind nach ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu unterscheiden.

Der Begriff „Unternehmen“ wird also im allgemeinen Sprachgebrauch nicht einheitlich verwendet. So ist z.B. in der Abgabenordnung ein Unternehmen eine übergeordnete Einheit, der Betriebe untergeordnet sind. Anderseits ist das Unternehmen die kaufmänische Einheit, die zur Rechnungslegung verppflichtet ist und nach außen auftritt. Der Betrieb ist hingegen die technische Einheit, in der die Produktion oder Dienstleistungerstellung erfolgt.

Bei öffentlichen Betrieben (wie z.B. Krankenhäusern, Verkehrsbetriebe, Abfallentsorgung) steht häufig das Minimumprinzip im Vordergrund: Der Betriebszweck soll bei mäglichst geringen Kosten realisiert werden. Eine Kostendeckung kann jedoch nicht immer errreicht werden; dann fließen Zuschüsse aus äffentlichen Mitteln, die die Steuerzahler aufbringen müssen.

Private Betriebe folgen in der Regel dem erwerbswirtschaftlichen Ziel, wonach langfristig Gewinne maximiert werden sollen. Private (oder privatwirtschaftliche) Betriebe müssen das Marktrisiko selbst tragen; arbeiten sie nicht kostendeckend, gehen sie zugrunde, wenn die privaten Anteilseigner das Unternehmen nicht stützen oder wenn nicht aus politischen Gründen Subventionen (z.B. Bergbau und Landwirtschaft) gezahlt werden. Private Betriebe sind ein Kennzeichen für ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem; sie werden auch als Unternehmen bezeichnet.

Ein weiterer Begriff, der in der Umgangssprache in diesem Zusammenhang auftaucht, ist die Bezeichnung „Firma“. Unter einer Firma ist der Name eines Unternehmens zu verstehen. Eine Firma ist somiet die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen in der Öffentlichkeit auftritt. Umgangssprachlich wird der Begriff „ Firma“ oft als Synonym für „Unternehmen“ oder „ Betrieb“ gebraucht.

Die meisten Aussagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre beziehen sich auf das Unternehmen, so dass eigentlich von einer „Unternehmenswirtschaftslehre“ gesprochen wurden müsste. Eine Übertragung dieser Aussagen auf spezielle Branchen und auch auf den öffentlichen Bereich ist häufig möglich.

 


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