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Unternehmen und Betrieb

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  1. Unternehmen und Betriebe

Ein Unternehmen charakterisiert die rechtlich-finanzielle Form von Wirtschafseinheiten. Es handelt sich um rechtlich selbständige Wirtschaftseinheiten. Die häufigsten Formen eines Unternehmens sind Einzelunternehmen oder Aktiengesellschaft. Große Unternehmen verfügen über eine Vielzahl von Betrieben (Filialen, Niederlassungen, Betriebsteile), die nicht selbständig sind.

Ein Betrieb stellt eine Wirtschaftseinheit dar, in der planvoll Güter oder Dienstleistungen produziert werden. Im Gegensatz dazu stehen Haushalte, die nicht produktiv tätig sind, sondern überwiegend Güter verbrauchen.

Betriebe können sowohl von privaten Anteilseignern (z. B. einzelne Personen oder Aktionäre) als auch von der öffentlichen Hand (z. B. Städte und Gemeinden) getragen werden. Wenn die öffentliche Hand an einem privaten Betrieb kapitalkräftig beteiligt ist, spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb. Nach der Größe einer Wirtschaftseinheit unterscheidet man von Klein-, Mittel- oder Großbetrieben. Die Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels-, Verkehrs-, Bank- oder Versicherungsbetriebe sind nach ihrer wirtschaftlicher Tätigkeit zu unterscheiden.

Der Begriff “Unternehmen” wird also im allgemeinen Sprachgebrauch nicht einheitlich verwendet. So ist z. B. in der Abgabenordnung ein Unternehmen eine übergeordnete Einheit, der Betriebe untergeordnet sind. Andererseits ist das Unternehmen die kaufmännische Einheit, die zur Rechnungslegung verpflichtet ist und nach außen auftritt. Der Betrieb ist hingegen die technische Einheit, in der die Produktion oder Dienstleistungserstellung erfolgt.

Bei öffentlichen Betrieben (wie z. B. Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Abfallentsorgung) steht häufig das Minimumprinzip im Vordergrund: Der Betriebszweck soll bei möglichst geringen Kosten realisiert werden. Eine Kostendeckung kann jedoch nicht immer erreicht werden; dann fließen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, die die Steuerzahler aufbringen müssen.

Private Betriebe folgen in der Regel dem erwerbswirtschaftlichen Ziel, wonach langfristig Gewinne maximiert werden sollen. Private (oder privatwirtschaftliche) Betriebe müssen das Marktrisiko selbst tragen; arbeiten sie nicht kostendeckend, gehen sie zugrunde, wenn die privaten Anteilseigner das Unternehmen nicht stützen oder wenn nicht aus politischen Gründen Subventionen (z. B. in Bergbau und Landwirtschaft) gezahlt werden. Private Betriebe sind ein Kennzeichen für ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem; sie werden auch als Unternehmen bezeichnet.

Ein weiterer Begriff, der in der Umgangssprache in diesem Zusammenhang auftaucht, ist die Bezeichnung “Firma”. Unter einer Firma ist der Name eines Unternehmens zu verstehen. Eine Firma ist somit die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen in der Öffentlichkeit auftritt. Umgangssprachlich wird der Begriff “Firma” oft als Synonym für “Unternehmen” oder “Betrieb” gebraucht.

Die meisten Aussagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre beziehen sich auf Unternehmen, so dass eigentlich von einer “Unternehmenswirtschaftslehre” gesprochen werden müsste. Übertragung dieser Aussagen auf spezielle Branchen und auch auf den öffentlichen Bereich ist häufig möglich.

Übungen

1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

1.Was charakterisiert ein Unternehmen?

2.Was versteht man heute unter einem Betrieb?

3.Von wem können Betriebe getragen werden?

4.Wann spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb?

5.Wonach unterscheidet man die Betriebe?

6.Welcher Begriff ist übergeordnet und welcher untergeordnet?

7.Welchem Ziel folgen die privaten Betriebe in der Regel?

8.Wann gehen sie zugrunde?

9.Warum sind die privaten Betriebe ein Kennzeichen des marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems?

2. Bilden Sie Bedingungssätze.

Muster: Die öffentliche Hand ist an einem privaten Betrieb beteiligt.

Dann spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb. Wenn die öffentliche Hand an einem privaten Betrieb beteiligt ist, so spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb.

1. Eine Kostendeckung kann nicht immer erreicht werden. Dann fließen Zuschüsse öffentlichen Mitteln, die die Steuerzahler aufbringen müssen.

2. Die privatwirtschaftlichen Betriebe arbeiten nicht kostendeckend. Sie gehen zugrunde.

3. Die privaten Anteilseigner stützen das Unternehmen nicht. Dann geht es pleite.

4. Die Subventionen werden aus politischen Gründen nicht gezahlt. Die Betriebe erklären Konkurs (den Bankrott).


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