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Was passt zusammen?

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  1. Welche Situation passt? Ordnen Sie sie den Redewendungen in a zu.

Muster: 1.Die häufigsten Formen eines Unternehmens sind…

2…. Einzelunternehmen oder Aktiengesellschaft.

3.Die häufigsten Formen eines Unternehmen sind Einzelunternehmen оder Aktiengesellschaft.

1.Große Unternehmen verfügen über… 1…. Wonach langfristig Gewinne Maximiert werden sollen.

2.Ein Betrieb stellt eine Wirtschaftseinheit 2… eine Vielzahl von Betriebendar, … (Filialen, Niederlassungen,

Betriebsteile), die nicht selbständig sind

 

3.Betriebe können sowohl von privaten 3…. In der Güter oder Dienstleistungen Anteilseignern… planvoll produziert werden.

4.Im Gegensatz dazu stehen Haushalte, 4… als auch von der öffentlichen Hand die nicht produktiv tätig sind, … (z. B. Städte und Gemeinden) getrage werden.

5.Private Betriebe folgen in der Regel 5…. sie werden auch als Unternehmen

Dem erwerbswirtschaftlichen Ziel, … bezeichnet.

6.Private Betriebe sind ein Kennzeichen 6…. Wonach langfristig Gewinne für ein marktwirtschaftliches maximiert werden sollen. Wirtschaftssystem, …

4.Setzen Sie passende Wörter oder Wortkomplexe ein.

nach der Größe, bei möglichst Kosten, nach der wirtschaftlichen Tätigkeit, der Name eines Unternehmens, planvoll, darstellen, ein Unternehmen in der Öffentlichkeit, privaten Anteilseignern, kapitalkräftig, privatwirtschaftlich, der öffentlichen Hand.

1. Ein Betrieb …. Eine Wirtschaftseinheit ….

2. In den Betrieben werden … Güter oder Dienstleistungen produziert.

3. Betriebe können sowohl von … … als auch von … … … getragen werden.

4. … … … einer Wirtschaftseinheit unterscheidet man von Klein-, Mittel- oder Großbetrieben.

5. Die Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels-, Verkehrs-, Bank- oder Versicherungsbetriebe sind … … … … zu unterscheiden.

6. Ist die öffentliche Hand an einem privaten Betrieb … beteilig, spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb.

7. Unter einer Firma ist … … … … zu verstehen.

8. Eine Firma ist somit die Bezeichnung, unter … … … … auftritt.

9. Private (oder…) Betriebe müssen das Marktrisiko selbst tragen.

10.Der Betriebszweck soll … … … … realisiert werden.

5. Entscheiden Sie über die Zugehörigkeit der Wörter und Wendungen zu bestimmten Themen. Tragen Sie sie ein.

a) Unternehmen b) Betrieb c) Firma

_____________ ___________ ____________

_____________ ___________ ____________

_____________ ___________ ____________

1.Güter werden planvoll produziert 6.Dienstleistungen werden

planvoll produziert

 

2.Die rechtlich-finanzielle Form 7.Der Name eines Unternehmens

3.Dem erwerbswirtschaftlichen 8.Rechtlich selbständige Wirtschaft-

Ziel folgen seinheit

4.Ein Unternehmen tritt in der 9.Eine untergeordnete Einheit

Öffentlichkeit auf

5.Eine übergeordnete Einheit 10.Einzelunternehmen

 

6.Welche Definitionen entsprechen den Begriffen: das Unternehmen, der Betrieb, die Firma, das Geschäft?

1. Der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betriebt und Dokumente unterschreibt.

2. Die wirtschaftlich rechtliche Organisation, deren oberstes Ziel ist es, einen Ertrag zu bekommen.

3. Die Bezeichnung für eine Unternehmen oder Verkaufsstelle (Laden) einer Unternehmung, aber auch für eine von mehreren Verkaufsstellen (in der Regel Einzelhandel).

4. Eine räumliche, technische und organisatorische Einheit zur Erstellung Gütern und Dienstleistungen.

7.Übersetzen Sie die angegebenen Wörter ins Ukrainische!

Die Wirtschaftseinheit, -en – економічна одиниця

Häufig - часто

das Einzelunternehmen, -s – окреме підприємство

verfügen über (A) – розпоряджатися

eine Vielzahl von – велика кількісь

die Filiale, -u – філія

darstellen – зображати

planvoll – планово

das Gut, -(e)s, Güter – товар

die Dienstleistung, -en – послуга

zum Ausdruck bringen (brachte, gebracht) – виражати

im Gegensatz dazu – на противагу

der Haushalt, -es, -e – бюджет, господарство

tätig sein (war, gewesen) – працювати

überwiegend – переважно

verbrauchen – споживати

sowohl… als auch… - як і, так…

tragen (trug, getragen) von (D) – нести

die öffentliche Hand – громадська рука

die Gemeinde, -n – спілка

kapitalkräftig – капіталоміцний

gemischtwirtschaftlich – змішаноекономічний

 

Текст 3

Thema: Unternehmung in der BRD. Firma

Unternehmen. Der Begriff Unternehmen ist in der Wirtschaftspraxis und in der Betriebswirtschaftslehre nicht einheitlich definiert. Weit verbreitet ist jedoch die Auffassung, ein Unternehmen als technische, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Einheit zu verstehen, die durch drei wesentliche Merkmale charakterisiert wird:

- Fremdbedarfsdeckung,

- Selbständige Entscheidungen und

- eigene Risiken.

Für Unternehmen in marktwirschaftlichen Ordnungen ist das Autonomieprinzip typisch. Dieses Merkmal bringt zur Ausdruck, dass ein Unternehmen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen seine materillen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ziele weitgehend ohne Weisung anderer wählen kann und eigenverantwortlich plant. Private Unternehmen gehen i.d.R. vom erwerbswirtschaftlichen Prinzipl aus, nach maximalen Gewinn streben. Das Merkmal eigenes Risiko wird durch den Erwartungswert möglicher Verluste gemessen. Das größte aller Risiken eines Unternehmens istdas Absatz- oder Marktrisiko. Unternehmen und der Begriff Unternehmung werden i.d.R. synonym verwendet. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen.

Nach dem Merkmal der Eigentumsverhältnisse teilt man: Untemehmensformen in private Unternehmen, öffentlichet Unternehmen (in hand von Bund, Ländern und/oder Kommunen) und gemischt-wirtschaftliche Unternehmen (werden von staatlicher Seite unter Beteiligung Privater betrieben).

Man unterscheidet folgende Rechtsformen der Unternehmen:

1. Einzelunternehmen

2. Gesellschaftsuntemehmen: a) Personengesellschaften in Form der Handelsgesellschaft (OHG, KG) und der BGB-Gesellschaft; b) Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) sowie Reedereien.

3. Genossenschaftliche Unternehmen:

a) Emgetragene Genossenschaften mit (un-)beschränkter Haftung;

b) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Unternehmensziete sind Zielsetzungen, die von den untemehmerlichen Verhaltensweisen des Managements, von den Rechtsformen, insbesondere vom Eigentum und von den Marktbedingungen, abgeleitet werden. Grundsätzlich verfolgt ein Unternehmen mehrere Ziele, zwischen denen Beziehungen bestehen. Hauptziele privater Unternehmen sind vor allem:

- Gewinn-, und Rentabilitätsstreben,

- Sicherung der Liquidität,

- Streben nach Markterweiterung,

- Streben nach Machterweiterung,

- Streben nach Erhalt und Aufbau eines bestimmten Images.

Neben diesen wirtschaftlich geprägten Unternehmenszielen bekennen sich immer mehr Unternehmen zu sozialen Zielen und Umweltzielen. Öffentliche Unternehmen verfolgen Ziele der Bedarfsdeckung, der Nutzenmaximierung, der Kostendeckung oder Verlustminimierung. Untemehmensziele werden häufig in Hauptziele, Unter- oder Teilziele gegliedert.

Untemehmensfunktionen dienen der Erfüllung der Aufgaben eines jeden Untemehmens und sind nach Gesichtspunkten der Arbeitsteilung des betrieblichen Gesamtprozesses gegliedert. Nach dem eigentlichen Inhalt des Leistungsprozesses unterscheidet man die drei Hauptfunktionen: Beschaffung, Produktion und Absatz, die in eine mehr oder minder große Zahl von Hilfsfunktionen unterteilt werden können. Die ständige Kombination aller betrieblichen Leistungsfaktoren erfordert dispositive Tätigkeiten. Deshalb benötigt jedes Un­ternehmen die Leitungsfunktionen: Zielsetzung, Planung, Or­ganisation und Kontrolle sowie die Funktionen: Investition und Finanzierung, Personalverwaltung, Rechnungswesen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jede Person als Kauf-mann/ Kauffrau bezeichnet, die kaufmännisch tätig ist oder den Beruf des Kaufmanns/ der Kauffrau gelemt hat (z.b. Industriekaufmann/ Bankkauffrau).

Kaufmann im rechtlkhen Sinne ist derjenige, der ein selbständiges Handelsgewerbe auf Dauer mit dem Ziel betreibt, Gewinne zu erzielen.

 

Die Unterscheidung ist deshalb bedeutsam, weil nur für Kaufleute die strengen Regein des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten, während für Privatleute bei Geschäften die Regein des BGB anzuwenden sind.

Jede natürliche und juristische Person kann Kaufmann sein; es gelten jedoch auch hier die Regein zur Geschäftsfähigkeit.

Firma

 

Firma ist die Bezeichnung für den Namen eines Handelsgewerbes, unter dem ein Vollkaufmann seine Geschäfte betreibt, klagen und verklagt werden kann und seine Unterschrift abgibt.

Die Firma besteht aus einem Firmenkern und ggf. aus' einem Firmenzusatz, der Aufschluss über den Geschäftszweig oder das Produkt gibt. Folgende Arten von Firmierungen sind möglich:

- Die Personenfirma enthält einen oder mehrere Personennamen.

- Die Sachfirma besteht aus dem Gegenstand der Unternehmung.

- Die gemischte Firma enthalt Personennamen und den Gegenstand der Unternehmung.

Mit dem Namen eines Untemehmens ist der Ruf verbunden. Deshalb gibt es bei der Auswahl eine Reihe von Firmengrundsätzen zu beachten:

Firmenwahrheit: Der Name des Untemehmens muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Personen­ firma muss mit dem bürgerlichen Namen, die Sachfirma mit
dem Gegenstand des Untemehmens übereinstimmen.

Firmenklarheit: Der Name der Unternehmung muss unmissverständlich sein. Insbesondere darf der Zusatz keine Verhältnisse andeuten, die tatsächlich nicht bestehen,

Firmenausschließlichkeit/Firmenschutz: Jeder Kauf­mann hat ein Recht darauf, dass sein Name nicht von einem Konkurrenten oder jemand anderem, der von diesem Ruf
profitieren will, kopiert wird. Deshalb ist jede Firma, sobald
sie im Handelsregister eingetragen wird, in der Weise geschützt, dass sie von keinem anderen Untemehmen benutzt werden darf. Jedes neue Untemehmen muss sich deshalb vor Ort erkundigen, ob der geplante Name bereits existiert. Trifft dies zu, muss ein Name gefunden werden, der sich ilnvon deutlich unterscheidet. Überregional wirkende Unternehmen müssen außerdem dafür Sorge tragen, dass Verwechslungen mit anderen Firmen ausgeschlossen sind.

Firmenbeständigkeit: Wechselt der Inhaber eines Untemehmens, steht es dem neuen Eigentümer frei, den alten Namen weiterzuführen. Der alte Eigentümer oder seine Erben müssen dem allerdings zustimmen. Häufig wird in solchen Fällen allerdings ein Zusatz dem bisherigen Namen hinzugefügt, der das Nachfolgeverhältnis angibt.

Beispiele: Hans Koch, Inhaber Jost Braun oder Wans Koch Naehfolger.

 

 

Firmenöffentlichkeit: Die Öffentlichkeit muss über den Namien des Unternehmens unterrichtet werden. In der Regel geschieht dies durch die Eintragung in das Handelsregister.
Darüber hinaus haben alle Gewerbetreibenden mit einem offenen Ladengeschäft oder einer Gaststätte an der Außenseite gut sichtbar den Firmennamen anzubringen. Aus dem Schild muss hervorgehen, wer der Inhaber des Geschäftes ist.

Das Handelsregister ist ein bei den zuständigen Amtsgerichten geführtes, öffentliches Verzeichnis, in welchem die rechtlichen Verhältnisse der Vollkaufleute und Handelsgesellschaften aufgezeichnet sind und das deren rechtliche Veränderungen offenkundig

macht (Publizitätsprinzip).


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