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Richter

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  1. Rechtsstellung eines Richters

Die disziplinarische Ahndung von Amtsverstößen der Richter (auch ethischer Verfehlungen) wurde eingeführt.

Die strafrechtliche und ordnungsrechtliche Verfolgung von Richtern wurde vereinfacht.

Der Zugang zum Richteramt auf Lebenszeit (bis 65 Jahre) wurde erschwert, die obligatorische Ausschreibung von Richterstellen eingeführt.

Verbesserung der Vergütung und des persönlichen Schutzes für die Richter; Korruption ist ein Problem, insbesondere bei den ordentlichen Gerichten, weniger bei den Wirtschaftsgerichten, aber es wird öffentlich diskutiert und bestraft.

März 2002: Regelung der „Organe der Richterschaft“: gesamtrussischer Richterkongress (alle vier Jahre); Richterkonferenzen auf Landesebene (mindestens alle zwei Jahre); Richterrat der RF; Richterräte der Länder; Richtervollversammlungen auf der Ebene der einzelnen Gerichte; Qualifikationskollegien der Richter auf Bundes- und Landesebene (bereits 1993 eingeführt), zuständig für die Auswahl der Kandidaten für das Richteramt, die Überprüfung der Qualifikation (sog. Attestierung) der Richter, Disziplinarmaßnahmen;

März 2002: Prüfungsordnung für die Eignungsprüfungen der Bewerber für das Richteramt durch die von den Qualifikationskommissionen zu bildenden Prüfungskommissionen; gesonderte Prüfung unter bestimmten Zugangsvoraussetzungen (juristisches Staatsexamen, einschlägige Berufserfahrung, ärztlich attestierte gesundheitliche Eignung); drei theoretische Fragen, zwei Falllösungen, ausschließlich mündliche Prüfung nach traditionellem Billetsystem (der Kandidat zieht den Zettel mit den Prüfungsfragen aus einer Vielzahl von Fragezetteln).

Seit 1994 sind fast alle der knapp 18.000 Richterstellen bei den Gerichten mit allgemeiner Zuständigkeit nach den neuen Regeln besetzt worden. 342 Richter wurden seit 1997 von den Qualifikationskollegien wegen Fälschung gerichtlicher Urkunden, Prozessverschleppung, Parteilichkeit und „anderer Verstöße gegen die richterliche Ethik“ ihres Amtes enthoben, davon 49 Vorsitzende von Gebiets- und gleichrangigen Gerichten sowie Mitglieder der nämlichen Qualifikationskollegien. Um den Richtern und Staatsanwälten „materielle Garantien für die volle und unabhängige Ausübung der Justiz“ zu schaffen, hat Präsident Putin die Erhöhung ihrer Gehälter um das 1,2fache angeordnet, was sicher nur ein Tropfen auf den heißen Stein der ethischen Probleme ist.

Die Aufgaben und Stellung der Volksbeisitzer der Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit wurden durch ein neues Föderationsgesetz geregelt. Die einschlägigen Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes der RSFSR von 1981 (JOR XXIII, 1982, S. 359), das Gesetz der RSFSR über die Wahl der Volksgerichte der Rayons (Städte) von 1981 sowie einige damit zusammenhängende VOen und Erlasse des Präsidiums des Obersten Sowjet der RSFSR wurden aufgehoben. Davon ausgehend, dass die Tätigkeit als Schöffe zu den Bürgerpflichten gehört, haben die lokalen Vertretungsorgane aufgrund der Wählerlisten die allgemeinen Schöffenlisten für jeweils fünf Jahre zusammenzustellen, so dass auf jeden Richter 156 Schöffen entfallen. Als Beisitzer kommen alle geschäftsfähigen, nicht vorbestraften und nicht als drogensüchtig oder psychisch erkrankt registrierten Personen ab 25 Jahren in Frage, sofern sie nicht als Staatsanwalt, Ermittler oder im gehobenen Staatsdienst tätig sind oder eine Wahlfunktion in der lokalen Selbstverwaltung ausüben. Die Auswahl der den Gerichten aller Ebenen zugeteilten Schöffen erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus den allgemeinen Schöffenlisten. Die Beisitzer für ein konkretes Verfahren hat der jeweilige Richter auszuwählen. Jeder Schöffe kann höchstens einmal pro Jahr zu einem Verfahren herangezogen werden. Die Entschädigung beläuft sich auf ein Viertel eines Richtergehalts am betreffenden Gericht unter Fortzahlung des Durchschnittslohns am gewöhnlichen Arbeitsplatz (SZ RF 2000 Nr. 2, Pos. 158).


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