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Grundlegendes

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  1. LEXIK ZUM THEMA

Es ist notwendig, die Bekämpfung von Straftaten gegen das Eigentum, von Wirtschafts – und Amstdelikten sowie von Anschlägen gegen die öffentliche Ordnung, gegen die Rechte und gegen lebenswichtige Interessen der Bürger entschieden zu verstärken. In diesem Zusammenhang ist die Tätigkeit eines Juristen eine verantwortungsvolle Arbeit. Um die Anforderungen zu erfüllen, die der Staat an sie stellt, müssen die Juristen ständig an sich arbeiten.

Bei ihrer Tätigkeit helfen ihnen solche Eigenschaften wie persönlicher Mut, Gerechtigkeit, Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit und Bescheidenheit. Der Jurist soll die Gesetzlichkeit strikt einhalten und über die Einhaltung der Gesetzlichkeit wachen. Die Untersuchungsorgane, der Staatsanwalt und das Gericht sind verpflichtet, alles zu prüfen, was den Angeklagten entlasten kann. Tiefe Achtung vor dem Menschen ist eine spezifische Eigenschaft des Juristen. Die Sorgen der Mitbürger sollen den Juristen immer nah sein.

Eine der großen Veränderungen in der Justiz, die wir miterlebt haben, betrifft ihr Verhältnis zum Bürger und findet in dem Wort von der Bürgerfreundlichkeit der Justiz Ausdruck. Bürgerfreundlichkeit ist heute, meine Damen und Herren, als Ziel und als Handlungsmaxime in der Justiz ganz unbestritten. Niemand würde sich trauen aufzustehen und zu sagen: Bürgerfreundlichkeit ist ein Irrweg, das passt nicht für die Justiz. Wir bekennen uns zum Anliegen der Bürgerfreundlichkeit und wir tun auch praktisch etwas dafür. Bürgerfreundlichkeit ist eine Anforderung an unsere Gebäude und bestimmt unsere Baumaßnahmen in vielen Einzeldingen. Bürgerfreundlich müssen unsere Öffnungs- und Sprechzeiten sein. Bürgerfreundlich müssen sich unsere Mitarbeiter verhalten und wir schulen sie darin. Bürgerfreundlichkeit soll auch den richterlichen Verhandlungsstil bestimmen; die Kollegen wissen das. In ihrer großen Mehrheit tragen die Mitarbeiter der Justiz das Anliegen der Bürgerfreundlichkeit gerne mit. Das kann man u. a. auch an dem von ihnen erarbeiteten Leitbild ablesen.

Texterläuterungen

1. tiefe Achtung vor dem Menschen - глубокое уважение к человеку

2. Bürgerfreundlichkeit f - внимательное отношение

к гражданину

3. Handlungsmaxime f - принцип (образ) действий

4. … würde sich trauen - … осмелился бы

5. tragen … mit - здесь: следуют, проводят(в жизнь)

6. an dem von ihnen erarbeiteten - на примере выработанного ими

Leitbild образца (в рассмотрении дел)

7. ablesen - здесь: (у)видеть

Übungen

2. Antworten Sie auf die Fragen zum Text:

1. Wie ist die Tätigkeit eines Juristen?

2. Warum müssen die Juristen ständig an sich arbeiten?

3. Welche Eigenschaften helfen den Juristen bei ihrer Tätigkeit?

4. Worin bestehen die Aufgaben der Juristen?

5. Um welche spezifische Eigenschaft des Juristen geht es im Text?

6. Worüber soll der Jurist wachen?

7. Was soll dem Juristen immer nah sein?

3. Sammeln Sie in Einzelarbeit Vokabeln und Passagen aus dem Text, die den Begriff “ Bürgerfreundlichkeit ” beschreiben.

Tragen Sie diese dann im Unterricht an der Tafel zusammen.

 

4. Besprechen Sie mit einem Partner / einer Partnerin die folgenden Textpassagen und erklären Sie diese schriftlich auf Deutsch:

- Bürgerfreundlichkeit ist heute als Ziel und als Handlungsmaxime in der Justiz ganz unbestritten

- Wir bekennen uns zum Anliegen der Bürgerfreundlichkeit

- Bürgerfreundlichkeit soll auch den richterlichen Verhandlungsstil bestimmen

- In ihrer großen Mehrheit tragen die Mitarbeiter der Justiz das Anliegen der Bürgerfreundlichkeit gerne mit

 

5. Stellen Sie eine Liste der Juristeneigenschaften zusammen.

6. Führen Sie anhand dieser Liste Gespräche zu jeder der Eigenschaften und werten Sie diese in Form eines Monologs aus.

7. Berichten Sie im Unterricht über die grundlegenden Eigenschaften des Juristen.

 

Teil II

1. Lesen Sie den Text. Drücken Sie Ihre Meinung zum Gesagten aus.

Bürgerfreundlichkeit

Als mein Onkel seine Tätigkeit in der Justiz aufnahm, ist ihm das Wort „Bürgerfreundlichkeit“ nicht begegnet. Es gab die Sache. Einzelne Angehörige der Justiz, wahrscheinlich waren es nicht wenige, und zwar Angehörige aller Laufbahnen, haben auch damals Bürgerfreundlichkeit praktiziert, sind den Bürgern in vorbildlicher Weise freundlich begegnet, nicht nur korrekt, nicht nur höflich, was ja nicht wenig ist, sondern zugewandt, wohlwollend, auch wenn es letztlich um die Verhängung von Strafe ging. Die Begegnung mit solchen Vertretern der Justiz während seiner praktischen Tätigkeit hatte Einfluß auf seine Berufswahl. Aber man kann nicht sagen, dass Bürgerfreundlichkeit damals ein allgemein akzeptiertes Ziel der Justiz gewesen wäre. Richtige Gesetzesanwendung und sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts, materielle Gerechtigkeit und korrektes Verfahren: Darum ging es selbstverständlich. Unparteilichkeit und Unabhnägigkeit der Gerichte: Das galt ohne Zweifel. Identifikation mit dem Grundgesetz: Daran kann er sich erinnern. Aber Bürgerfreundlichkeit, das war kein Thema. Im Inneren noch sehr hierarchisch, lebte die Justiz zurückgezogen, war unnahbar, eher auf Abwehr von Störungen eingestellt denn auf vertrauensbildende Maßnahmen, zu steif, zu stolz, vielleicht auch zu ängstlich, um Bürgerfreundlichkeit zum Programm zu machen. Das hat sich grundlegend in einer verhältnismäßig kurzen Zeit geändert. Mit dieser Veränderung werden Folgerungen aus der demokratischen Binsenwahrheit gezogen, dass auch die dritte Gewalt vom Volk ausgeht und dass sie wie die anderen Gewalten auf die Zustimmung des Volks angewiesen ist, sich also um diese bemühen muss. Diese Binsenwahrheit, die sich an der existentiellen Bedeutung des von der parlamentarischen Mehrheit zu beschlieβenden Haushaltsgesetzes für die Justiz ja ohne weiteres ablesen lässt, war lange nicht Allgemeingut, ist in der heutigen Justiz aber verinnerlicht. Andere Verwaltungen wissen vielleicht noch besser, dass man fortlaufend um die Zustimmung der Bürger werben muss, wenn man im Gerangel um politische und finanzielle Unterstützung nicht ins Hintertreffen geraten will. Früh und eindrucksvoll war z. B. die Polizei mit dem Schlagwort „Dein Freund und Helfer“ auf dem Plan. Die Kommunen, die näher am Bürger und umfassender mit ihm befasst sind, geben teilweise ein leuchtendes Beispiel. Vor einigen Wochen erhielt ich von der Stadt das Angebot einer gebührenpflichtigen Verwarnung, weil unsere Tochter mit unserem Auto falsch geparkt hatte. Das war so freundlich abgefasst, dass ich statt der verlangten 150 Rubel fast 300 Rubel überwiesen hätte, so angenehm war ich berührt. Dabei war alles, was rechtlich notwendig ist, in dem Schreiben enthalten.

Aber auch die Justiz hat die Lektion gelernt. Wir wissen, dass wir die Unterstützung der Politik brauchen und dass wir sie nur bekommen, in ausreichendem Maβe bekommen, wenn die Politik sich damit beim Bürger sehen lassen kann, und das kann sie, wenn die Bürger in die Justiz Vertrauen haben und sie für wichtig halten. Bürgerfreundlichkeit ist einer der Schlüssel dazu. Es ist also die nackte Klugheit, wenn wir sie praktizieren. Wir nehmen damit teil an einer Entwicklung, die ganz breit ist, alle staatlichen Bereiche erfasst, und erst recht, wie gesagt, die Kommunen, und die ihrerseits viele Anstöße aus dem privaten Sektor empfängt. Deshalb ist es wichtig, dass wir in der Justiz die Augen aufhalten und sehen, was die anderen machen im Verhältnis zum Bürger. Wir können davon lernen.

Texterläuterungen

1. Angehörige aller Laufbahnen = Vertreter aller Juristenberufe

2. zugewandt - доброжелательный

3. wohlwollend - благосклонный

4. Identifikation f mit dem Grundgesetz = Verfassungsmäβigkeit f

5. zurückgezogen - замкнуто

6. war unnahbar - была неприступной

7. eher auf Abwehr von Störungen - настроена скорее на устранение

eingestellt denn auf недостатков чем на доверитель-

vertrauensbildende Maβnahmen ные меры

8. zu steif - чересчур чопорная, жёсткая

9. Folgerungen ziehen - делать выводы

10. Binsenwahrheit f - прописная истина

11. angewiesen sein - надеяться

12. existentielle Bedeutung - жизненно важное значение

13. …ohne weiteres ablesen lässt - без сомнения можно увидеть

(на примере)

14. …war lange nicht Allgemeingut, - долго не была руководящим

ist in der heutigen Justiz aber принципом, а сегодня стала внут-

verinnerlicht ренним элементом юстиции

15. im Gerangel = im Kampf

16. ins Hintertreffen geraten - попадать в невыгодное положение

17. auf dem Plan sein - появляться на переднем плане

18. das Angebot einer gebühren- - предупреждение об уплате

pflichtigen Verwarnung обязательного штрафа

19. die Lektion lernеn - получить урок, сделать вывод

20. … wenn die Politik sich damit - … если граждане дадут понять

beim Bürger sehen lassen kann об этом политическим деятелям

21. Anstöβe empfangen - перенимать инициативу

 

Übungen

2. Sammeln Sie in Einzelarbeit Vokabeln und Passagen aus dem Text, die die Tätigkeit der Justizorgane und Polizei früher und heute beschreiben.

Tragen Sie diese dann im Unterricht an der Tafel zusammen.

 

3. Besprechen Sie mit einem Partner / einer Partnerin die folgenden Textpassagen und erklären Sie diese schriftlich auf Deutsch:

- Es gab die Sache

- Einzelne Angehörige der Justiz sind den Bürgern in vorbildlicher Weise freundlich begegnet

- Aber Bürgerfreundlichkeit, das war kein Thema

- Im Inneren noch sehr hierarchisch, lebte die Justiz zurückgezogen, war unnahbar, … zu steif, zu stolz, vielleicht auch zu ängstlich, um Bürgerfreundlichkeit zum Programm zu machen

- …dass auch die dritte Gewalt vom Volk ausgeht und dass sie wie die anderen Gewalten auf die Zustimmung des Volks angewiesen ist

- Diese Binsenwahrheit … ist in der heutigen Justiz aber verinnerlicht

- Andere Verwaltungen wissen vielleicht noch besser, dass man fortlaufend um die Zustimmung der Bürger werben muss

- Das war so freundlich abgefasst

- Deshalb ist es wichtig, dass wir in der Justiz die Augen aufhalten und sehen, was die anderen machen im Verhältnis zum Bürger

 

4. Stellen Sie mit Hilfe einer Tabelle dar, wie sich die Bürgerfreundlichkeit bei der Justiz und Polizei zeigt. Ziehen Sie einen Vergleich mit der „nur“ sachlichen Bearbeitung von Rechtsfragen:

Bürgerfreundlichkeit „nur“ sachliche Bearbeitung von Rechtsfragen
Zugewandheit Korrektheit
Wohlwollendtun Höflichkeit
freundliche Abfassung von allen Schreiben, die rechtlich notwentdig sind Richtige Gesetzesanwendung
Bemühen um die Zustimmung des Volks sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts
das Angebot einer gebührenpflichtigen Verwarnung materielle Gerechtigkeit
Vertrauen der Bürger in die Justiz Unparteilichkeit und Unabhnägigkeit der Gerichte
Anstöβe aus dem privaten Sektor Identifikation mit dem Grundgesetz

5. Führen Sie anhand dieser Tabelle Gespräche zur Bürgerfreundlichkeit und werten Sie diese in Form eines Monologs aus.

6. Besprechen Sie in Kleingruppen die Frage, wie, Ihrem Anschein nach, das Gerichtsgebäude und andere Justizgebäude aussehen sollen. Benutzen Sie dabei die Textinformation.

7. Berichten Sie über eine bürgerfreundliche Justiz.

 

 

Teil III

1. Lesen Sie den Text. Gestalten Sie kurze Gespräche zu seinem Thema.

Dienst für die Menschen

Die Entwicklung zur bürgerfreundlichen Justiz ist aber nicht nur eine Folgerung aus demokratischen Grundtatsachen und nicht nur eine Anpassung an allgemeine Entwicklungen. Wir sehen darin auch ein vertieftes Grundrechtsverständnis, mehr Menschlichkeit, wenn man so will: einen Schritt in Richtung eines humaneren Staates. Wir nehmen, und der Gesetzgeber hilft uns da und dort dabei, den Bürger und seine Belange mehr als früher ernst, nehmen mehr Rücksicht auf ihn. Als Beispiel diene, wie wir uns heute um die Sorgen und Nöte des Bürgers als Zeugen kümmern, des Opfer-Zeugen im Strafprozess zumal. Die alte Vorstellung, dass der Bürger als Zeuge sich zur Verfügung der Justiz zu halten hat, sozusagen mit der Hand an der Hosennaht, ist aufgegeben, zumindest abgeschwächt.

Wir versuchen, dem Bürger die Begegnung mit der Justiz, die Inpflichtnahme für die Justiz, so leicht zu machen, wie dies möglich ist. Wir appellieren an seine Mitverantwortung. Noch einmal: Wir tun dies aus praktischer Vernunft: ohne die Mitwirkung der Bürger an der Wahrheitsfindung im Prozess sind wir verloren. Aber ein vertieftes Grundrechtsverständnis, guter Wille, ist, so glauben wir, auch dabei. Und wenn man an einer solchen Entwicklung mitwirken durfte, dann ist das ein Grund zu groβer Dankbarkeit.

Es ist lange, lange her, da habe ich in einer Klosterkirche einen Diebstahl begangen, einen geistigen Diebstahl. Ich habe, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen, den Wahlspruch für mich übernommen, der dort auf die Rückenlehne eines Sessels gestickt war: Bona voluntate servire, Dienen mit gutem Willen, mit anständiger Gesinnung, in wohlwollender Absicht. Deshalb freut es mich so, wenn der Gedanke des Dienstes in der Justiz an Boden gewonnen hat, und zwar nicht nur des Dienstes an einer Idee, an der Gerechtigkeit - darüber gibt es begeisterte Worte von Johann Paul Anselm Feuerbach aus dem Jahre 1817 - sondern auch des Dienstes für die Bürger, für die Menschen, die uns brauchen. Das Handlungsziel der Gerechtigkeit erfährt dabei eine Anreicherung und Begrenzung durch die Handlungsziele der Zuwendung und der Rücksichtnahme; wenn man möchte, kann man dabei anknüpfen an die frühchristliche Vorstellung, dass zwischen iustitia und misericordia ein Gleichgewicht bestehen muss, wie Isidor von Sevilla dies im 7. Jahrhundert beschrieben hat.

Texterläuterungen

1. eine Anpassung an + Akk - зд.: учёт; влияние

2. Belange pl = Interessen, Sorgen

3. sich zur Verfügung der Justiz halten - предоставлять себя в распоряже-

ние судебных органов

4. mit der Hand an der Hosennaht - руки по швам

5. Inpflichtnahme f für + Akk - осознание своих обязанностей

(по отношению к)

6. Wahlspruch m - изречение

7. an Boden gewinnen - укорениться

8. misericordia (lat) - милосердие, сострадание

Miserikord i e f = Barmherzigkeit f

Übungen

2. Sammeln Sie in Einzelarbeit Vokabeln und Passagen aus dem Text, die den Dienst der Justizorgane für die Menschen beschreiben.

Tragen Sie diese dann im Unterricht an der Tafel zusammen.

 

3. Besprechen Sie mit einem Partner / einer Partnerin die folgenden Textpassagen und erklären Sie diese schriftlich auf Deutsch:

- Wir sehen darin auch ein vertieftes Grundrechtsverständnis, mehr Menschlichkeit

- Opfer-Zeuge im Strafprozess

- Wir appellieren an seine Mitverantwortung

- ohne die Mitwirkung der Bürger an der Wahrheitsfindung im Prozess sind wir verloren

- Bona voluntate servire, Dienen mit gutem Willen, mit anständiger Gesinnung, in wohlwollender Absicht

- zwischen iustitia und misericordia muss ein Gleichgewicht bestehen

4. Stellen Sie mit Hilfe eines Schemas die Entwicklung zur bürgerfreundlichen Justiz dar.

Entwicklung zur bürgerfreundlichen Justiz

 

vertieftes Grundrechtsverständnis (guter Wille), mehr Menschlichkeit

ein Schritt in Richtung eines humaneren Staates

 

mehr Rücksicht auf den Menschen

 

Mitverantwortung des Bürgers (ein Grund zu groβer Dankbarkeit für ihn)

 

Gleichgewicht zwischen iustitia und misericordia

5. Führen Sie anhand des Schemas Gespräche zu jeder der Positionen und werten Sie diese in Form eines Monologs aus.

6. Erstellen Sie dazu ein Schaubild und ziehen Sie einen Vergleich mit dem Text.

Entwicklung zur bürgerfreundlichen Justiz ganz breit erfasst alle staatlichen Bereiche Veränderung des Verhältnisses zum Bürger Folgerung aus demokratischen Grundtatsachen Anpassung an allgemeine Entwicklungen
vertieftes Grundrechtsverständnis  
ein Schritt in Richtung eines humaneren Staates  
mehr Rücksicht auf den Menschen  
Mitverantwortung des Bürgers  
Gleichgewicht zwischen Gerechtigkeit und Barmherzigkeit  

7. Berichten Sie über die dienstbereitete Justiz.

8. Referieren Sie über die Eigenschaften eines Juristen.

Text B

1. Lesen Sie den Text. Übersetzen Sie ihn ins Russische.


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