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Sozialversicherung. Wie kam es dazu?
(I Teil) Als Reaktion auf die Verwerfungen in der Gesellschaft des ausgehenden 19.Jahrhunderts erließ Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1881 die „ Kaiserliche Botschaf “. Hierin wurde der Anspruch der Bevölkerung auf materielle Absicherung anerkannt und der Aufbau der Sozialversicherung "angedacht", wie wir heute sagen. Mit der Kaiserlichen Botschaft wurden die Weichen gestellt. Der Staat fühlte sich jetzt in der Pflicht, für die Existenzsicherung der Untertanen Sorge zu tragen. Die Arbeiterschaft sollte nicht mehr den Wechselfällen des Lebens und den Gedanken des Sozialismus - schutzlos ausgeliefert sein. Reichskanzler, und damit Regierungschef, war zu dieser Zeit Graf Otto von Bismarck. Unter seiner Regie entstand in Deutschland die damals weltweit vorbildliche Sozialversicherung. Auch wenn Bismarck wohl weniger aus sozialem Empfinden, sondern mehr aus staatsmännischer Einsicht die Einführung der Sozialversicherung vorantrieb, hat er sich damit große Verdienste erworben. Seit 1883 wurden, initiiert durch die sog. Kaiserliche Botschaft, schrittweise folgende Versicherungszweige aufgebaut: · 1883 Krankenversicherung · 1884 Unfallversicherung · 1889 Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung) · 1927 Arbeitslosenversicherung · 1995 Pflegeversicherung (der Krankenversicherung angegliedert) Die Anfänge der Sozialversicherung reichen hinsichtlich der Ansätze zur Knappschaftsversicherung bis ins Mittelalter zurück. 1883 Einführung der Kranken-, 1884 der Unfall-, 1889 der Invaliden- und Altersversicherung, 1911 durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst; 1911 Angestellten-, 1923 Knappschafts-, 1927 Arbeitslosenversicherung. In der Bundesrepublik Deutschland gelten diese Bestimmungen im Allgemeinen weiter, abgeändert und erweitert bzw. ergänzt. Wichtige Neuregelungen sind das Sozialgesetzbuch (Teile I, III-VII, XI), das Gesundheitsreformgesetz von 1988, das Rentenreformgesetz von 1992 sowie das Pflegeversicherungsgesetz von 1994; stark einschränkend sind die Regelungen des sog. Sparpakets 1996 und die Gesundheitsreform von 1999 und 2001, neugeregelt ist ferner die private und betriebliche Altersvorsorge 2001. Das deutsche Vorbild wirkte anregend auf die Entwicklung der Sozialversicherung vieler Staaten. - In Österreich trat am 1.1.1956 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz vom 9.9.1955 in Kraft (mit späteren Änderungen), das die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung regelt. Die Sozialversicherung der Schweiz umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, die Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und die Militärversicherung. (II Teil) Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine staatlich eng geregelte Fürsorge für wichtige Risiken des Daseins, die von selbstverwalteten Versicherungsträgern organisiert wird. Das deutsche Sozialsystem hat sich im Wandel der Zeit den aktuellen Bedingungen erfolgreich angepasst - auch im Hinblick auf die Europäische Union. Die Deutsche Sozialversicherung als Kernelement unseres Sozialsystems basiert auf Prinzipien, die dem allgemeinen Bedürfnis nach sozialer Sicherheit die notwendigen Rahmenbedingungen stellen. Eines der wichtigsten Prinzipien ist das Solidaritätsprinzip: die zu versichernden Risiken werden dabei grundsätzlich gemeinsam von allen Versicherten getragen. Die Grundprinzipien im Überblick Zur Sicherung des Beitragsaufkommens besteht überwiegend Versicherungspflicht für Personen und Organisationen. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Renten, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation. Was die Sozialversicherung der Jahre 2008-2009 angeht, gibt es u. a. diese wichtige Neuerung, die sich bei Angestellten und Selbständigen (bzw. auch Personen, die eine Existenzgründung planen) auswirkt. Es geht um die sog. Versicherungspflicht und darum, dass diese bisher erst mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung eintrat, wenn besondere Tatbestände (z. B. eine ausreichende, anderweitige Absicherung der betreffenden Person) erfüllt waren. Durch das Änderungsgesetz der Sozialversicherung 2008 ist diese Möglichkeit entfallen. Die Versicherungspflicht beginnt in diesen Fällen grundsätzlich rückwirkend mit dem Tag des Eintritts in das versicherungspflichtige Verhältnis. Dies gilt gleichermaßen für Angestellte und Selbständige. Daraus ergibt sich, dass Beiträge zur Sozialversicherung dann entsprechend nachgezahlt werden müssen. 15. Welche Information ist für Sie bekannt und unbekannt? 16. Erzählen Sie den Gruppenkollegen, was Sie aus diesem Text Neues erfahren haben. 17. Erzählen Sie den Text nach. Поиск по сайту: |
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